Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 21.02.2006 - 12 UF 130/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3263
OLG Oldenburg, 21.02.2006 - 12 UF 130/05 (https://dejure.org/2006,3263)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.02.2006 - 12 UF 130/05 (https://dejure.org/2006,3263)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - 12 UF 130/05 (https://dejure.org/2006,3263)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Sozialhilfe: Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen aus übergegangenem Recht eines Sozialhilfeträgers gegen ein Kind für einen Elternteil, der das Rentenalter noch nicht erreicht hat

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verpflichtung zur Zahlung von Elternunterhalt; Separate Feststellung der Bedürftigkeit trotz Bezugs von Sozialhilfe; Feststellung der Leistungsfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Zahlung von Elternunterhalt; Separate Feststellung der Bedürftigkeit trotz Bezugs von Sozialhilfe; Feststellung der Leistungsfähigkeit

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Elternunterhalt: Sozialhilfeträger müssen Bedürftigkeit des Elternteils nachweisen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Elternunterhalt: Bedürftigkeit eines Elternteils vor dem Rentenalter

  • Judicialis

    BGB § 1601; ; BGB § 1611

  • forum-elternunterhalt.de

    Elternunterhalt; Bedürftigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1601 § 1611
    Anspruch auf Elternunterhalt, geltend gemacht durch einen Sozialhilfeträger aus übergegangenem Recht, muss im einzelnen begründet werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sozialhilfeträger verklagt Sohn einer Sozialhilfeempfängerin - Die Behörde muss schlüssig darlegen, warum sie die erwerbsfähige Frau als bedürftig eingestuft hat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 797
  • FamRZ 2006, 1292
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 14.01.2009 - 9 UF 54/07

    Höhe des nachehelichen Unterhalts bei erhöhtem Betreuungsbedarf eines

    ff) Ferner ist die von dem Beklagten unstreitig bezogene Eigenheimzulage in Höhe von 1.250,00 EUR im Jahr als Einkommen zu behandeln (Brandenburgisches OLG, Urteil vom 5. Juni 2007 - 10 UF 6/07, zit. n. juris; OLG München, Urteil vom 14. November 2006 - 30 UF 244/06, FamRZ 2007, 471-472; OLG Hamm, Urteil vom 9. Mai 2006 - 1 UF 281/05, zit. n. juris; OLG Oldenburg, Urteil vom 21. Februar 2006 - 12 UF 130/05, FamRZ 2006, 1292 -1293; Gerhardt in: Wendl/Staudigl, aaO., § 1 Rz. 333).
  • SG Magdeburg, 21.07.2020 - S 29 SO 11/16

    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs des Sozialhilfeträgers gegenüber dem

    Das darüber hinaus vorgebrachte Urteil des OLG Oldenburg vom 21.06.2006 (Az. 12 UF 130/05, juris) gibt für den vorliegenden Rechtsstreit insoweit nichts her, als es darin um die unmittelbare Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen geht, wohingegen vorliegend der vorgelagerte Auskunftsanspruch hinsichtlich eines möglichen Unterhaltsanspruchs streitgegenständlich ist.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 25.02.2006 - 5 W 42/06 - 14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1612
OLG Saarbrücken, 25.02.2006 - 5 W 42/06 - 14 (https://dejure.org/2006,1612)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.02.2006 - 5 W 42/06 - 14 (https://dejure.org/2006,1612)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. Februar 2006 - 5 W 42/06 - 14 (https://dejure.org/2006,1612)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Kommanditgesellschaft: Irreführungsverbot; Firmenbezeichnung einer KG

  • Deutsches Notarinstitut

    HGB §§ 18 Abs. 2, 19 Abs. 1 Nr. 3
    Bildung der Personenfirma einer KG mit dem Namen eines Kommanditisten

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der freien Wahl der Firmenbezeichnung; Erforderlichkeit der Identifizierungsmöglichkeit des Unternehmensgegenstands und des Names der sie führenden Personen; Begrenzung durch das Irreführungsverbot; Eignung des Namensbestandteils der Firma einer ...

  • Judicialis

    HGB § 18 Abs. 2; ; HGB § 19 Abs. 1 Nr. 3; ; HGB § 19 Abs. 2 a.F.; ; HGB § 19 Abs. 4 a.F.; ; HGB § 125 a n.F.; ; FGG §§ 27 ff

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Benennung einer Firma einer KG nach dem Kommanditisten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Die Firma einer KG muss die Gesellschaftsform enthalten ? Der Name eines persönlich haftenden Gesellschafters ist nicht erforderlich ? Die Firma kann aus dem Namen des Kommanditisten bestehen ? Keine Irreführung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    HGB §§ 18 Abs. 2, 19 Abs. 1 Nr. 3
    Bildung der Personenfirma einer KG mit dem Namen eines Kommanditisten

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Firmierung einer KG mit Namen des Kommanditisten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 902
  • ZIP 2006, 1772
  • DNotZ 2006, 711
  • FGPrax 2006, 131
  • DB 2006, 1002
  • Rpfleger 2006, 415
  • NZG 2006, 586
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.05.1997 - 5 StR 596/96
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2006 - 5 W 42/06
    Während einige Stimmen weiterhin von einer berechtigten Erwartung des Geschäftsverkehrs an der Haftungsverlautbarung jedenfalls durch den in der Firma verwendeten Namen eines tatsächlichen Gesellschafters der KG ausgehen (so vor allem Kögel BB 1997, 793; Koller/Roth/Morck, HGB, 5. Aufl., § 18 Rdn 15; Ebenroth/Boujong/Joost/Zimmer, HGB, 2001, § 18 Rdn. 11), sprechen sich vor allem neuere Stellungnahmen für die Zulässigkeit einer solchen Bezeichnung aus (vgl. vor allem MünchKommHGB/Heidinger, 2.Aufl. 2005, § 18 Rdn. 95 ff.; Baumbach/Hopt, HGB, 31.Aufl. 2003, § 19 Rdn. 22).
  • OLG Stuttgart, 15.08.2000 - 8 W 80/00

    Angabe der Rechtsform einer Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.02.2006 - 5 W 42/06
    Die Vorschrift des § 19 Abs. 2 HGB a.F., die dies verlangte, ist ersatzlos entfallen; ebenso ist das ergänzende ausdrückliche Verbot, Namen anderer Personen in die Firma aufzunehmen (§ 19 Abs. 4 HGB a.F.), gestrichen worden (vgl. OLG Stuttgart, BB 2001, 14; Zimmer in: Ebenroth/Boujong/Jost, HGB, Aufl., § 18, Rdnr. 34; Baumbach-Hopt, HGB, 32. Aufl., § 19, Rdnr. 22).
  • OLG Stuttgart, 16.02.2007 - 20 W 6/06

    Vorlage zum BGH: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des Börsenwertes von

    In der Rechtsprechung sind Risikozuschläge in unterschiedlicher Höhe anerkannt worden (von BGH NJW 2003, 3272, 3273 wurden 3% nicht beanstandet; OLG Düsseldorf NZG 2003, 588, 595 mit Marktrisikoprämie von 4% und einem Beta-Faktor von 1, 02, woraus sich ein Risikozuschlag von 4, 1% ergibt; nach OLG Düsseldorf AG 2006, 287 Marktrisikoprämie von 5% nicht zu beanstanden, wegen Beta-Faktor 0, 3 aber Risikozuschlag von lediglich 1, 5%; nach BayObLG NZG 2006, 156, 159 sind Risikozuschläge von über 2% besonders begründungsbedürftig; ähnlich im Ergebnis OLG München, Beschluss vom 11.07.2006 im Verfahren 31 Wx 41/05 mit Risikozuschlag wie in Vorinstanz von 1, 5%, insoweit nicht in ZIP 2006, 1772 abgedruckt; OLG München, Beschluss vom 30.11.2006 im Verfahren 31 Wx 59/06, juris Rz. 34, mit Risikozuschlag von 2, 5%), teilweise wurden Risikozuschlag und Inflationsabschlag gegeneinander verrechnet (nach OLG Stuttgart NZG 2000, 744, 747 und OLG Stuttgart OLGR 2004, 6, 10 eine Frage der Vorgehensweise des Gutachters), teilweise aber auch für unbegründet erachtet (nach OLG Celle NZG 1998, 987, 988 Risikozuschlag von 2, 4% nicht anzusetzen, sondern bereits bei der Ermittlung des nachhaltigen Unternehmensertrags zu berücksichtigen; kritisch auch Emmerich-Habersack, § 305 AktG, Rn. 68; zur Rechtsprechung Großfeld S. 129 f.).
  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 14/05

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ergänzende Heranziehung der im Laufe des

    In der Rechtsprechung sind Risikozuschläge in unterschiedlicher Höhe anerkannt worden (von BGH NJW 2003, 3272, 3273 = BGH 156, 57 wurden 3% nicht beanstandet; OLG Düsseldorf NZG 2003, 588, 595 mit Marktrisikoprämie von 4% und einem Beta-Faktor von 1, 02, woraus sich ein Risikozuschlag von 4, 1% ergibt; nach OLG Düsseldorf AG 2006, 287 Marktrisikoprämie von 5% nicht zu beanstanden, wegen Beta-Faktor 0, 3 aber Risikozuschlag von lediglich 1, 5%; nach BayObLG NZG 2006, 156, 159 sind Risikozuschläge von über 2% besonders begründungsbedürftig; ähnlich im Ergebnis OLG München, Beschluss vom 11.07.2006 im Verfahren 31 Wx 41/05 mit Risikozuschlag wie in Vorinstanz von 1, 5%, insoweit nicht in ZIP 2006, 1772 abgedruckt), teilweise wurden Risikozuschlag und Inflationsabschlag gegeneinander verrechnet (nach OLG Stuttgart NZG 2000, 744, 747 und OLG Stuttgart OLGR 2004, 6, 10 eine Frage der Vorgehensweise des Gutachters), teilweise aber auch für unbegründet erachtet (nach OLG Celle NZG 1998, 987, 988 Risikozuschlag von 2, 4% nicht anzusetzen, sondern bereits bei der Ermittlung des nachhaltigen Unternehmensertrags zu berücksichtigen; kritisch auch Emmerich-Habersack § 305 AktG Rn. 68; zur Rechtsprechung Großfeld S. 129 f.).
  • OLG München, 08.11.2012 - 31 Wx 415/12

    Eintragungsfähigkeit einer Firma im Handelsregister: Verwendung eines fiktiven

    Nach der aktuellen Fassung des § 18 Abs. 2 HGB kann die Eintragung einer Firma in das Handelsregister nur dann abgelehnt werden, wenn der gewählte Firmenname über geschäftliche Verhältnisse irreführt, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind (vgl. etwa MK-HGB/Heidinger, 2. Aufl. 2005, Rn. 22 vor § 17 HGB m.w.N.; aber auch aus der Rechtsprechung LG Landshut, MittBayNot 2000, 333; OLG Oldenburg, BB 2001, 1373; LG Frankfurt/Oder GmbHR 2002, 966; LG Limburg, GmbHR 2006, 261[262]; OLG Saarbrücken, Rpfleger 2006, 415 sowie OLG Jena, NZG 2010, 1354).

    Das LG Landshut hat bereits in MittBayNot 2000, 333 darauf verwiesen, dass sich bei einer deutschen Personenfirma niemand darauf verlassen kann, dass die in der Firma genannte Person dieser noch angehört (ähnlich zur Kommanditgesellschaft: OLG Saarbrücken, Rpfleger 2006, 415; s.a. OLG Jena, NZG 2010, 1354 zur GmbH).

  • OLG Karlsruhe, 24.02.2010 - 11 Wx 15/09

    Irreführung durch Verwendung des Namens eines Nichtgesellschafters in der Firma

    Danach ist festzuhalten, dass die Firma einer OHG oder KG heute grundsätzlich aus dem Namen auch von Nichtgesellschaftern oder von Kommanditisten (vgl. OLG Saarbrücken DB 2006, 1002 ) gebildet werden kann (vgl. Burgard aaO. § 18 Rn. 56; Müther, Das Handelsregister in der Praxis, 2007 Rn. 29; Roth in Altmeppen/Roth, GmbHG , 6. Aufl. 2009 § 4 Rn. 12; Schmidt-Leithoff in Rowedder, GmbHG , 2002 § 4 Rn. 44; Hueck-Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbHG 19. Aufl. 2010 § 4 Rn. 12; Ammon/Ries in Röhricht/Graf von Westphalen, HGB 3. Aufl. 2008 § 18 Rn. 32 und § 19 Rn. 24; Heidinger aaO. § 18 Rn. 167 ff.; Burgard aaO. § 18 Rn. 56; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.10.2002 8 Wx 23/02, Juris; offen gelassen von OLG Stuttgart BB 2001, 14 f.).
  • OLG Köln, 14.09.2012 - 20 U 64/12

    Reichweite einer Ausschlussklausel

    Diese Zweckrichtung zwingt zugleich zu der Annahme, dass beim Zusammentreffen einer ausgeschlossenen mit einer nicht ausgeschlossenen Ursache regelmäßig der Ausschluss durchgreift; es reicht mithin aus, wenn die ausgeschlossene Ursache mitursächlich für den Leistungsfall ist (OLG Koblenz, VersR 1990, 768; OLG Frankfurt, VersR 2003, 1384; OLG Stuttgart, VersR 2003, 1385 [die gegen diese Entscheidung eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 18. Juni 2003 - IV ZR 299/02 - zurückgewiesen]; OLG Köln - 5. Zivilsenat -, Beschl. v. 12. November 2006 - 5 W 42/06 - anders für eine deutlich im Wortlaut abweichende, auf einen unmittelbaren ursächlichen Zusammenhang abstellende Ausschlussklausel: OLG Karlsruhe, VersR 2006, 1348).
  • LG Hamburg, 03.04.2007 - 414 O 26/97

    Berechnung der Abfindung eines außenstehenden Aktionärs bei einem Beherrschungs-

    In jüngerer Zeit werden von den Gerichten auch höhere Sätze gebilligt (Übersicht bei OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.10.2006 - 20 W 14/05 - zitiert nach juris: BGH NJW 2003, 3272, 3273= BGH 156, 57: 3% nicht beanstandet; OLG Düsseldorf NZG 2003, 588, 595 mit Marktrisikoprämie von 4% ergibt; nach OLG Düsseldorf AG 2006, 287 Marktrisikoprämie von 5% nicht zu beanstanden, wegen Beta-Faktor 0, 3 aber Risikozuschlag von lediglich 1, 5%; nach BayObLG NZG 2006, 156, 159 sind Risikozuschläge von über 2% besonders begründungsbedürftig; ähnlich im Ergebnis OLG München, Beschluss vom 11.07.2006 im Verfahren 31 Wx 41/05 mit Risikozuschlag wie in Vorinstanz von 1, 5%, insoweit nicht in ZIP 2006, 1772 abgedruckt), teilweise wurden Risikozuschlag und Inflationsabschlag gegeneinander verrechnet (nach OLG Stuttgart NZG 2000, 744, 747 und OLG Stuttgart OLGR 2004, 6, 10 eine Frag der Vorgehensweise des Gutachters), teilweise aber auch für unbegründet erachtet (nach OLG Celle NZG 1998, 987, 988 Risikozuschlag von 2, 4% nicht anzusetzen, sondern bereits bei der Ermittlung des nachhaltigen Unternehmensertrags zu berücksichtigen; kritisch auch Emmerich-Habersack § 305 AktG Rn. 68; zur Rechtsprechung Großfeld S. 129 f.).
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Rechtsprechung
   KG, 24.01.2006 - 1 W 133/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5530
KG, 24.01.2006 - 1 W 133/05 (https://dejure.org/2006,5530)
KG, Entscheidung vom 24.01.2006 - 1 W 133/05 (https://dejure.org/2006,5530)
KG, Entscheidung vom 24. Januar 2006 - 1 W 133/05 (https://dejure.org/2006,5530)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel gegen Verweigerung der Akteneinsicht in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Hausverbot bei öffentlicher Versteigerung eines Grundstücks; Rechtsnatur der Verweigerung von Akteneinsicht; Glaubhaftmachen eines berechtigten Interesses; ...

  • Judicialis

    FGG § 34

  • rechtsportal.de

    Zum Recht auf Einsicht in Gerichtsakten zur Geltendmachung eines Amtshaftungsanspruches

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1294
  • FGPrax 2006, 122
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97

    Akteneinsicht in Nachlaßsachen zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrages nach

    Auszug aus KG, 24.01.2006 - 1 W 133/05
    Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Rechte zu gründen oder auf das Verfahren zu beziehen braucht (Bassenge/Herbst/Roth, FGG/RPflG, 9. Aufl., § 34 FGG Rz. 5); es reicht im Allgemeinen aus, dass künftiges Verhalten durch die Aktenkenntnis beeinflusst werden kann (BayObLGZ 1997, 315, 318; BayObLG-Report 2005, 54).
  • BayObLG, 10.11.1997 - 3Z BR 383/97

    Akteneinsichtsrecht der beschwerdeführenden Tochter des Betreuten

    Auszug aus KG, 24.01.2006 - 1 W 133/05
    Eine formelle oder materielle Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich, aber stets ausreichend (BayObLG BtPrax 1998, 78).
  • OLG Köln, 08.01.2018 - 2 Wx 277/17

    Zulässigkeit der Erhebung einer Gebühr für die Erteilung einer Negativauskunft in

    Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Recht zu gründen oder auf das Verfahren zu beziehen braucht (KG, FGPrax 2006, 122; KG, MDR 2011, 734; KG, NZI 2015, 758; Keidel/Sternal, FamFG, 19. Auflage 2017, § 13 Rn. 29 f.).
  • KG, 18.01.2011 - 1 W 340/10

    Berechtigtes Interesse eines gewerblichen Erbenermittlers an der Einsicht in

    Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Rechte zu gründen oder auf den Verfahrensgegenstand zu beziehen braucht (vgl. BGH, NJW-RR 1994, 381; Senat, NJW-RR 2006, 1294; OLG Hamm, Rpfleger 2011, 33, 34).
  • KG, 17.03.2011 - 1 W 457/10

    Einsicht in Nachlassakten: Fertigung von Ablichtungen eines Vermächtnisnehmers

    Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Rechte zu gründen oder auf das Verfahren zu beziehen braucht (Senat, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 W 133/05 -, FGPrax 2006, 122, 123; zuletzt OLG Hamm, Beschluss vom 12. August 2008 - 15 Wx 8/10 -, Juris).
  • LG Stendal, 12.11.2018 - 25 T 133/18

    Rechtliche Betreuung: Einsichtsrecht des gesetzlichen Erben des Betreuten in die

    BayObLG NJW-RR 1998, 294; KG, NJW-RR 2006, 1294; OLG Stuttgart, FGPrax 2011, 263; OLG Stuttgart, BWNotZ 1993, 173).
  • KG, 05.03.2015 - 1 VA 21/14

    Hinterlegung eines Geldbetrages durch den Insolvenzverwalter für einen

    Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Rechte zu gründen oder auf das Verfahren zu beziehen braucht (Senat, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 1 W 359/10 - MDR 2011, 734; Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 W 133/05, FGPrax 2006, 122, 123).
  • KG, 11.01.2011 - 1 W 359/10

    Gewerblicher Erbenermittler: Einsichtsrecht in Nachlassvorgänge möglicher Erben

    Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Rechte zu gründen oder auf das Verfahren zu beziehen braucht (Senat, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 W 133/05 -, FGPrax 2006, 122, 123; OLG Hamm, Beschluss vom 12. August 2008 - 15 Wx 8/10 -, Juris).
  • KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06

    Betreuung: Recht des Vorsorgebevollmächtigten zur Einsicht in die

    Gegen die Verweigerung der Akteneinsicht in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Beschwerde und ggf. die weitere Beschwerde eröffnet, weil es sich bei der Entscheidung über die Akteneinsicht nicht um einen Justizverwaltungsakt, sondern um eine gerichtliche Verfügung handelt (Senat, Beschluss vom 4. April 1978 - 1 W 1331/87 - Rpfleger 1978, 253; Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 W 133/05 - FGPrax 2006, 122; Beschluss vom 14. März 2006 - 1 W 445/04, OLG-Report 2006, 576 = BtPrax 2006, 118; OLG Zweibrücken OLG-Report 2003, 111; Jansen, FGG, 2. Aufl., § 34; Rdn. 13).
  • KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04

    Betreuungsverfahren: Akteneinsichtsrecht des entlassenen Betreuers

    Gegen die Verweigerung der Akteneinsicht in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Beschwerde und ggf. die weitere Beschwerde eröffnet, weil es sich bei der Entscheidung über die Akteneinsicht nicht um einen Justizverwaltungsakt, sondern um eine gerichtliche Verfügung handelt (Senat, Beschluss vom 4. April 1978 - 1 W 1331/87 - Rpfleger 1978, 253; Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 W 133/05 - zur Veröffentlichung vorgesehen; OLG Zweibrücken OLG-Report 2003, 111; Jansen, FGG, 2. Aufl., § 34; Rdn. 13).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.07.2005 - 9 U 154/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6167
OLG Köln, 12.07.2005 - 9 U 154/04 (https://dejure.org/2005,6167)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.07.2005 - 9 U 154/04 (https://dejure.org/2005,6167)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Juli 2005 - 9 U 154/04 (https://dejure.org/2005,6167)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung von Entschädigung aus zahlreichen Leasing-Kreditversicherungsverträgen wegen Forderungsausfällen; Verjährungshemmung durch Zustellung eines Mahnbescheides; Hinreichende Individualisierung des geltend gemachten Anspruchs; Bezeichnung "Rückgriff" wegen ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2005 - 9 U 154/04
    Er muss sich durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt werden, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch oder welche Ansprüche gegen ihn geltend werden, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen will (vgl. BGH, NJW 2001, 305; NJW 1992, 111; NJW 1995, 2230, NJW 1996, 2152; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 26.Aufl., § 690, Rn 9).

    Bei der Geltendmachung einer Mehrzahl von Einzelforderungen muss deren Bezeichnung im Mahnbescheid dem Beklagten ermöglichen, die Zusammensetzung des verlangten Gesamtbetrages aus für ihn unterscheidbaren Ansprüchen zu erkennen (vgl. BGH, NJW 2001, 305; NJW 1993, 862; Zöller-Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 690, Rn 14).

    Nur wenn ein bereits nach Datum und Betrag genau bezeichneter Anspruch geltend gemacht wird und lediglich die Zusammensetzung der Klagesumme durch bestimmte Teilbeträge der schon zuvor ausreichend individualisierten Einzelforderungen mitgeteilt wird, kann etwas anderes gelten (vgl. BGH, NJW 2001, 305 unter Hinweis auf BGH, NJW-RR 1996, 885).

  • BGH, 18.05.1995 - VII ZR 191/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags;

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2005 - 9 U 154/04
    Er muss sich durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt werden, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch oder welche Ansprüche gegen ihn geltend werden, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen will (vgl. BGH, NJW 2001, 305; NJW 1992, 111; NJW 1995, 2230, NJW 1996, 2152; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 26.Aufl., § 690, Rn 9).

    Grundsätzlich ist insoweit eine Rückwirkung möglich (vgl. BGH, NJW 1995, 2230), vorliegend waren jedoch die Voraussetzungen einer "demnächstigen" Zustellung nicht gegeben.

  • BGH, 08.05.1996 - XII ZR 8/95

    Anforderungen an die Individualisierung des Anspruchs in einem Mahnbescheid

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2005 - 9 U 154/04
    Er muss sich durch seine Kennzeichnung von anderen Ansprüchen so unterschieden und abgegrenzt werden, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch oder welche Ansprüche gegen ihn geltend werden, damit er beurteilen kann, ob und in welchem Umfang er sich zur Wehr setzen will (vgl. BGH, NJW 2001, 305; NJW 1992, 111; NJW 1995, 2230, NJW 1996, 2152; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 26.Aufl., § 690, Rn 9).
  • BGH, 17.12.1992 - VII ZR 84/92

    Hinreichende Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2005 - 9 U 154/04
    Bei der Geltendmachung einer Mehrzahl von Einzelforderungen muss deren Bezeichnung im Mahnbescheid dem Beklagten ermöglichen, die Zusammensetzung des verlangten Gesamtbetrages aus für ihn unterscheidbaren Ansprüchen zu erkennen (vgl. BGH, NJW 2001, 305; NJW 1993, 862; Zöller-Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 690, Rn 14).
  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 315/94

    Unterbrechung der Verjährung einer nicht näher aufgegliederten Geldforderung

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2005 - 9 U 154/04
    Nur wenn ein bereits nach Datum und Betrag genau bezeichneter Anspruch geltend gemacht wird und lediglich die Zusammensetzung der Klagesumme durch bestimmte Teilbeträge der schon zuvor ausreichend individualisierten Einzelforderungen mitgeteilt wird, kann etwas anderes gelten (vgl. BGH, NJW 2001, 305 unter Hinweis auf BGH, NJW-RR 1996, 885).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.1991 - 4 U 156/90

    Verjährung von Bereicherungsansprüchen aus Versicherungsverhältnis

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2005 - 9 U 154/04
    Ob der Anspruch auf Rückzahlung unverdienter Prämie nach § 20 Abs. 2 VVG oder aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigter Bereicherung der Verjährung ebenfalls nach § 12 Abs. 1 VVG der Verjährung unterliegt (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1992, 557; Prölss in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 12, Rn 6) bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • OLG Düsseldorf, 22.02.1996 - 18 U 136/95

    Anforderungen an den Inhalt eines Mahnbescheides

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2005 - 9 U 154/04
    Damit entfällt die Individualisierung durch ein anliegendes Schriftstück (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1997, 721).
  • OLG Brandenburg, 27.08.2009 - 12 U 1/09

    Hemmung der Verjährung: Hemmungswirkung der Zustellung eines Mahnbescheids bei

    Soweit sich die Beklagten auf die Urteile des BGH vom 21.10.2008 (XI. Zivilsenat, NJW 2009, 56) und des OLG Köln vom 12.07.2005 (OLGR 2006, 550) berufen haben, rechtfertigt dies eine abweichende Entscheidung nicht.
  • OLG Brandenburg, 24.05.2007 - 12 U 197/06

    Kein Bereicherungsanspruch aus Leistungskondiktion gegen Handlungsgehilfen bei

    Ähnlich wie in einer der Entscheidung des OLG Köln in OLGR 2006, 550 ff zugrunde liegenden Konstellation, wo ebenfalls die Hauptforderung mit "Rückgriff auf Ver-sich.-Vertrag weg.
  • OLG Brandenburg, 24.05.2007 - 12 U 197/05

    Schadensersatz; ungerechtfertigte Bereicherung; Verjährung: Grund und Höhe eines

    Ähnlich wie in einer der Entscheidung des OLG Köln in OLGR 2006, 550 ff zugrunde liegenden Konstellation, wo ebenfalls die Hauptforderung mit "Rückgriff auf Versich.-Vertrag weg.
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